Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Unterkunftsvermietung nach den Bestimmungen des BGB bzw. DEHOGA:
Sie haben eine Unterkunft gemietet. Jetzt muss diese Reservierung leider abgesagt werden! Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.
Ein Beherbergungsvertrag kann zustande kommen: mündlich, fernmündlich, (telefonisch) oder schriftlich. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. (Dabei ist nicht entscheidend, wie der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist.)
Generell gilt bei Stornierung:
Der vereinbarte Mietpreis muss an den Vermieter abzüglich der ersparten Aufwendungen von 10% bezahlt werden, falls keine anderweitige Vermietung möglich war. Es sind also 90% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. (Dies ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages.)
Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:
a. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
b. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.
c. Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.
Wie empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sichern Sie sich gegen unvorhergesehene Ereignisse ab! Gegen die in einem solchen Fall entstehenden finanziellen Belastungen oder Vermögensnachteilen bietet eine Reiserücktrittsversicherung. Weitgehend Schutz!